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23. Oktober 2023Beim Kauf von Photovoltaikanlangen wird keine Umsatzsteuer mehr fällig, die Einnahmen sind steuerfrei und es besteht ab dem Jahr 2022 auch Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine.
Beim Kauf von Photovoltaikanlangen wird keine Umsatzsteuer mehr fällig, die Einnahmen sind steuerfrei und es besteht ab dem Jahr 2022 auch Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine.
Im Jahr 2022 wurde die Energiepreispauschale ausbezahlt. Zunächst an Arbeitnehmer:innen, dann an Rentner:innen und Pensionäre:innen. Im Jahr 2023 erhalten nun auch endlich Studierende die EPP. Doch was gibt es für Sie als Beratungsstellenleiter:in bei der EPP zu beachten?
Beim Kauf von Photovoltaikanlangen wird keine Umsatzsteuer mehr fällig, die Einnahmen sind steuerfrei und es besteht ab dem Jahr 2022 auch Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine. Informieren Sie sich jetzt über Ihre neuen Vorteile.
Jeder Steuerpflichtige hat nach Bekanntgabe des Bescheides eine 4-wöchige-Einspruchsfrist, um die Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides beim Finanzamt zu erwirken.
Die Datenschutzgrundverordnung ist in aller Munde und bereitet dem ein oder anderen Kopfzerbrechen. Doch Mitglieder unseres Vereins, Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V., müssen sich hinsichtlich ihrer bei uns gespeicherten Daten keine Sorgen machen. Ihre sensiblen Steuerdaten sind sicher geschützt, da der Datenschutz für uns als Lohnsteuerhilfeverein von jeher oberste Priorität hat. Schon allein aus dem Grund, weil […]
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2017 rückt immer näher. Nur noch wenige Tage verbleiben Ihnen, um die Einkommensteuererklärung 2017 fertigzustellen und beim Finanzamt fristgerecht einzureichen. Doch gilt für Sie überhaupt die Frist vom 31. Mai?