Kontakt
Bitte ergänzen Sie Ihre Daten.

Ihre Ausbildung:




Sie können eine mind. 3-jährige Tätigkeit nachweisen







Ihre Arbeitszeit betrug mindestens 16 Stunden pro Woche überwiegend im steuerlichen Bereich?


Bitte oben die Optionen auswählen! Leider erfüllen Sie nicht die Zulassungsvoraussetzungen!

Aber stöbern Sie doch mal in unseren Stellenangeboten ➤
Unsere Beratungsstellen sind stets auf der Suche nach fachkundigen und motivierten Mitarbeitern.

Herzlichen Glückwunsch! Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen!

Bitte ergänzen Sie Ihre Daten und Sie erhalten umgehend per Post unsere ausführliche Informationsmappe:

Wir garantieren, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Anrede*:
Vorname*:
Name*:
Strasse*:
PLZ*:
Ort*:
Telefon*:
Mobil:
Beste
Erreichbarkeit:
E-Mail*:
Validate E-Mail:
Nachricht:

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder!
Für die Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeiten wir die von Ihnen überlassenen Daten. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

Jetzt Online Bewerbung Lohnsteuerhilfe abgeben!

Online Bewerbung Lohnsteuerhilfe & Voraussetzungen - Eröffnung einer Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle

Damit Sie eine Beratungsstelle leiten können, benötigen Sie eine kaufmännische Ausbildung und eine dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der bundes- bzw. landesverwaltenden Steuern gemäß § 23 (3) StBerG.

Nachweise

  • Ausbildung (Gehilfen/Kaufmannsbrief)
  • Zeugnis über eine dreijährige Berufspraxis mit steuerrechtlichem Schwerpunkt (z.B. StB / WP / RA / FA)

Typische Berufsgruppen

  • Steuerfachgehilfe/innen
  • Steuerfachwirte/-innen
  • Steuerberater/-innen
  • Bilanzbuchhalter/innen
  • Steuersachbearbeiter/innen Konzernsteuerabteilung
  • ehemalige Finanzbeamte/innen

Die Voraussetzungen stimmen mit Ihren Qualifikationen überein? Dann schicken Sie gleich die Online Bewerbung Lohnsteuerhilfe ab! Schon in kürzester Zeit sind Sie Leiter einer Beratungsstelle an Ihrem Wohnort und können Ihrer Leidenschaft zu Steuern nachgehen.

Selbständig und erfolgreich mit Ihrer eigenen Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle

Was wir für die Eröffnung einer Beratungsstelle benötigen

  • Nachweise wie erwähnt
  • Bewerberauskunft
  • Erklärung nach § 4 DVLStHV
  • Beratungsstellenvertrag (2-fach, unterzeichnet)
  • polizeiliches Führungszeugnis Belegart „O“ (Versand: direkt an Ihre zuständige Oberfinanzdirektion)

Sie sind geeignet als Lohnsteuerhilfe Berater und möchten endlich loslegen?

Dann warten Sie nicht mehr länger! Schicken Sie uns Ihre Online Bewerbung Lohnsteuerhilfe und fordern Sie gleich eine kostenlose Informationsmappe an!

Nehmen Sie einfach direkt mit uns Kontakt auf unter (08724) 966 740 100 oder schicken Sie uns eine Email an info@altbayerischer.de.

Wir hoffen Sie bald als Berater des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. begrüßen zu dürfen!


Sie haben noch Fragen zur Selbständigkeit als Beratungsstellenleiter?

Gerne stehen Ihnen dazu unser Vorstand Christian Staller und unser Vorstandsbeauftragter Ulrich Danner zur Verfügung. Sie beantworten Ihnen alles rund um Verdienst und Tätigkeit eines Lohnsteuerhilfe Beraters und auch welche Zuschüsse und Unterstützung Sie vom Lohnsteuerhilfeverein erhalten.

Alles Wichtige finden Sie auch in unserem Blogbeitrag Lohnsteuerhilfeverein Beratungsstelle eröffnen.