Jedes Jahr wieder die gleichen Probleme. Es wird Sommer, dann wird es Herbst und die Steuererklärung des Vorjahres ist noch nicht fertig. Die Mahnungen vom Finanzamt flattern bereits ins Haus und Sie überlegen, wer Ihnen denn nur helfen könnte.
Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten. So können Sie sich ein Software Programm kaufen, das Ihnen bei der Steuer hilft. Aber man sollte sich keinen Träumen hingeben. Denn die Belege müssen dabei trotzdem Sie selbst sortieren und ordnen. Und zudem müssen Sie sich bei der Beurteilung komplexer Sachverhalte mit der Materie selbst intensiv beschäftigen. Andererseits lässt die Sorge vor der Rechnung eines Steuerberaters manchen zurück schrecken einen Termin mit diesem zu vereinbaren. Doch was ist mit einem Lohnsteuer Hilfe Verein? Wie hoch sind die Kosten-Lohnsteuer-Hilfe-Verein? Und wie transparent sind diese schließlich?
Nur bei den Lohnsteuerhilfevereinen handelt es sich um Selbsthilfe Einrichtungen für Arbeitnehmer. Sie sind daher nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Jeder Interessent, der beraten werden möchte, tritt also dem Lohnsteuerhilfeverein als Mitglied bei. Hierbei gelten die in der Satzung enthaltenen Regelungen. Außerdem besonders praktisch: Das Vereinsmitglied muss neben einer möglichen Aufnahmegebühr nur einen Beitrag pro Jahr entrichten. Und dessen Höhe lässt sich einfach aus der Beitragsordnung oder Satzung entnehmen. Die Frage nach den Kosten-Lohnsteuer-Hilfe-Verein ist also einfach durch einen Blick in die Beitragsordnung zu beantworten.
Zu beachten ist allerdings, dass es in der Bundesrepublik eine Vielzahl von rechtlich voneinander unabhängigen Lohnsteuer Hilfevereinen gibt. Neben ein paar sehr großen, die Beratungsstellen im gesamt Deutschland unterhalten, gibt es auch eine größere Anzahl von kleineren Vereinen. Diese haben somit weniger Stellen und eine geringe Anzahl von Mitgliedern.
Die Tätigkeit ist allerdings auf bestimmte Einkünfte begrenzt. Beraten werden dürften Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Empfänger von Unterhalt. Sofern solche Einkünfte vorliegen, dürfen sogar zusätzliche Einkünfte aus Vermietung oder Kapital vorliegen. Dabei dürfen diese Zusatz Einnahmen jährlich nicht mehr als EUR 13.000 bzw. EUR 26.000 bei Ehegatten betragen.
Die Kosten-Lohnsteuer-Hilfe-Verein lassen sich leicht aus der Satzung und Beitragsordnung entnehmen. Sie sind sozial gestaffelt und belaufen sich im Regelfall auf Beträge zwischen ca. EUR 50,00 und ca. EUR 300,00 im Jahr. Und hiermit sind alle Leistungen des Lohnsteuerhilfe Vereins mit dabei. Beispielsweise die Erstellung der Steuererklärung, Kontakt mit dem Finanzamt und wenn nötig ein Einspruch. Zudem kann selbst eine Vertretung vor dem Finanzgericht in ganz harten Fällen im Rahmen der Mitgliedschaft erfolgen.
Unsere Beitragsordnung finden Sie unter Steuerhilfe Kosten. Dort können Sie gleich sehen wie hoch Ihr Beitrag als Mitglied ist. Dazu können Sie auch den Beitragsrechner nutzen.
Bei der Erstellung von Einkommensteuer Erklärungen im Rahmen der Befugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten oder Unterhalt, können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer von ca. 350 Berater und Beraterinnen des Altbayerischen Lohnsteuerhilfe Verein e.V. umfassend beraten lassen.