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Informationen zur Beratungsbefugnis Lohnsteuerhilfeverein.

Beratungsbefugnis Lohnsteuerhilfeverein - nutzen Sie die Hilfe nach den gesetzlichen Bestimmungen

Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist der richtige Partner, wenn es darum geht Ihren Lohnsteuerjahresausgleich oder die Steuererklärung richtig und schnell zu erstellen. Die Berater unseres Vereins dürfen Sie gemäß § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes in Steuersachen beraten.

Und was bedeutet das genau? Wie ist nun die Beratungsbefugnis Lohnsteuerhilfeverein? Nachfolgend erklären wir Ihnen genau wer vom Lohnsteuerhilfe Verein beraten werden darf.

Die Voraussetzungen der Beratungsbefugnis Lohnsteuerhilfeverein genau erklärt.

Nach dem Steuerberatungsgesetz dürfen nur Mitglieder mit folgenden Einkünften beraten werden:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z.B. Renten) oder
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten)

Ist kein anderes Einkommen erzielt worden, dann besteht auch Beratungsbefugnis Lohnsteuerhilfeverein hier:

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
  • sonstigen Einnahmen, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

Dabei dürfen die Gesamteinnahmen bei ledigen Personen 13.000 Euro, sowie bei verheirateten Paaren 26.000 Euro nicht übersteigen.

Bei nichtselbständigen Einkünften und Renten dagegen gibt es keine finanzielle Begrenzung nach oben hin.

Bei den nachfolgenden Einkunftsarten ist den Lohnsteuerhilfevereinen die Beratung laut § 4 Steuerberatungsgesetz untersagt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
  • umsatzsteuerpflichtige Einkünfte

Sie überschreiten keine der gesetzlichen Vorgaben zur Beratungsbefugnis Lohnsteuerhilfeverein? Dann steht nicht’s mehr im Weg – vertrauen Sie Ihre Steuerangelegenheiten einer unserer über 350 Beratungsstellen an.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei Ihrem Berater vor Ort. Finden Sie mit unserer Berater Suche den passenden Ansprechpartner für Sie.

Gerne können Sie auch telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen unter (08724) 966 740 8600 und dann suchen wir gemeinsam für Sie die passende Beratungsstelle.

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Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

Ein umfangreiches Leistungspaket erwartet Sie als Mitglied. Die Erstellung der Steuererklärung, Prüfung des Steuerbescheides oder die Beratung bei der Wahl Ihrer Lohnsteuerklasse sind nur eine Auswahl an Leistungen, die Sie als Mitglied erhalten.

Mehr dazu erfahren Sie hier: Steuerhilfe Leistungen

Sie haben noch Fragen zur Beratungsbefugnis Lohnsteuerhilfeverein?

Zögern Sie nicht uns anzurufen, wir klären gerne Ihre noch offenen Fragen.

Rufen Sie einfach an unter (08724) 966 740 8600.