Schon beim ersten Beratungsgespräch oder während der telefonischen Kontaktaufnahme mit der Lohnsteuerhilfe ist es sinnvoll herauszufinden, welche Unterlagen für die Erstellung der Einkommensteuererklärung erforderlich sind. Es stellt sich die Frage: Lohnsteuerhilfe was mitbringen?
Bei einer erstmaligen Beratung sind Unterlagen sinnvoll, die die grundlegenden Daten enthalten, die man oft nicht auswendig weiß, wie z.B. die Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer. Dies kann am günstigsten durch die Vorlage des Einkommensteuerbescheides des Vorjahres geschehen. Günstiger Nebeneffekt: auch die relevanten Einkunftsarten sind erkennbar.
Sofern Sie sich weiter fragen: Lohnsteuerhilfe was mitbringen? denken Sie an alle nicht eindeutig privaten Zahlungen des betreffenden Jahres. Die dazu gehörenden Nachweise, wie z. B. die Lohnsteuerbescheinigungen und Bescheinigungen über erhaltenes Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschafts- oder Elterngeld, Übergangsgeld, Insolvenzausfallgeld, Abfindungen, Rentenbescheide, Mieteinnahmen oder Kapitaleinnahmen sind vorzulegen. Die Zahlungen sind den Belegen oder Bankauszügen zu entnehmen.
Insbesondere bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder Vermietung von Wohnraum sind auch die mit den Einnahmen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten zu belegen. Lohnsteuerhilfe was mitbringen ? Dies können beim Arbeitnehmer Nachweise über Fahrten, Reisekosten und doppelter Haushalt, Belege für Arbeitsmittel oder Berufskleidung, Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für das Arbeitszimmer, Fortbildungskosten und auch Steuerberatungskosten sein. Sofern Sie Vermieter sind, werden die Belege zu den Darlehenszinsen, Erhaltungsaufwendungen, sämtlichen Nebenkosten und der Grundsteuer benötigt.
Hier sind Spenden, Versorgungsaufwendungen, wie Versicherungen, Leistungen zur privaten Altersvorsorge oder Leibrentenversicherung und Kosten für die eigene Berufsausbildung, Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Scheidungskosten und Unterhalt, Kosten bei Behinderung und Pflege interessant und die Belege mitzubringen.
Haben Sie Kinder? Hier können Belege zu Schulgeldzahlungen, Krankenversicherungsbeiträge, Kindergeldbescheide oder Kinderbetreuungskosten in Betracht kommen. Fragen Sie Ihre Lohnsteuerhilfe was mitbringen sinnvoll sein kann.
Bedeutsam sind besonders Kosten für den Kaminkehrer oder die Haushaltshilfe. Lohnsteuerhilfe was mitbringen ? Diese Frage kann Ihnen stets Ihr Berater erläutern.
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