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Steuersparen für Arbeitnehmer

Steuersparen für Arbeitnehmer

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Lohnsteuerhilfeverein Bamberg. Gerade für Arbeitnehmer bestehen vielfältige Möglichkeiten, durch Ansatz von Werbungskosten bei ihrer nichtselbständigen Tätigkeit die Steuerlast zu senken. An welche Punkte ist hierbei besonders zu denken? Immer wenn nicht von vornherein ausgeschlossen ist, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 1.000,00 überschritten ist, lohnt sich eine genauere Berechnung.

Lohnsteuerhilfeverein Bamberg: Fahrtkosten

Zunächst sind die Fahrtkosten zu überprüfen. Die anzusetzenden Kosten für den Weg zur Arbeit können sich bereits ab einer Entfernung von 15 km auswirken. Bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsächlichen – höheren – Fahrtkosten angesetzt werden. Grundsätzlich ist für die Berechnung der Entfernungspauschale die kürzeste Verkehrsverbindung vom Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte zugrundezulegen. Sofern Arbeitnehmer einen Firmenwagen nutzen, ist zu beachten, dass die Privatnutzung nach der 1 %-Methode zu versteuern ist. Aber Vorsicht: hier zählt der Bruttolistenpreis, auch wenn der Wert des Fahrzeugs bereits viel niedriger liegt. Zudem muss für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit auch noch 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer versteuert werden, wobei nur die Entfernungspauschale gegengerechnet werden kann. Wie der Lohnsteuerhilfeverein Bamberg mitteilt, kann sich die Führung eines Fahrtenbuchs empfehlen, um größere negative steuerliche Auswirkungen zu reduzieren. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist allerdings nicht leicht zu führen und beansprucht einen gewissen, ständigen Zeitaufwand.

Arbeitszimmer und Arbeitsmittel

Wie der Lohnsteuerhilfeverein Bamberg weiter mitteilt, ist immer auch daran zu denken, ob die Berücksichtigung eines Arbeitszimmers in Betracht kommt. Sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden sollte, können die Kosten in voller Höhe angesetzt werden. Sofern der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, wie meist bei Lehrern oder Außendienstmitarbeitern, kann ein beschränkter Abzug vorgenommen werden. Allerdings ist es erforderlich, dass ein separates Arbeitszimmer tatsächlich vorhanden ist, wie der Lohnsteuerhilfeverein Bamberg betont. Bei gemischt genutzten Räumen oder bloßen Arbeitsecken ist ein Abzug leider nicht möglich. Erfreulich allerdings: Die Kosten für Arbeitsmittel selbst können auch ohne Arbeitszimmer angesetzt werden. Also heißt es, für Bücher, Zeitschriften, Berufskleidung, Computer Schreibtisch und Bücherregal Belege sammeln, sofern diese beruflich genutzt werden.

Lohnsteuerhilfeverein Bamberg: beruflich bedingte Umzugskosten

Bei einem beruflich bedingten Umzug, z.B. wegen eines Arbeitsplatzwechsels, bei Antritt der ersten Arbeitsstelle oder bei einem Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes zur Verkürzung der Anfahrt, können die entstandenen Umzugskosten – teilweise – ebenfalls in der Steuererklärung geltend gemacht werden, worauf der Lohnsteuerhilfeverein Bamberg hinweist.

Hinweis

Es kommen noch weitere Kosten in Betracht, entscheidend ist die Aufbewahrung der zugrundeliegenden Belege. Bei Zweifeln lassen Sie sich steuerlich beraten.


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Bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Rahmen der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder Renteneinkünften und dann auch bei Fragen zu den Werbungskosten können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer von ca. 350 Beratungsstellen des Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. umfassend beraten lassen.

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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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