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Unterhaltszahlungen an Eltern

Unterhaltszahlungen an Eltern

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Lohnsteuerhilfeverein Bayern informiert:

Bekanntlich sind Eltern verpflichtet, ihren minderjährigen oder noch in Ausbildung befindlichen Kindern Unterhalt zu gewähren. Der Lohnsteuerhilfeverein Bayern weist jedoch darauf hin, dass die Regelung, dass Verwandte in gerader Linie gesetzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, auch bedeuten kann, dass Kinder für ihre Eltern Unterhalt leisten müssen. Daran denkt man zunächst weniger.

Selbstbehalt bei Elternunterhalt

Die Lebenserwartung steigt ständig. Das führt dazu, dass es mehr Menschen im höheren Alter gibt, die pflegebedürftig werden können. Immer mehr Senioren können irgendwann nicht mehr in der eigenen Wohnung bleiben und werden im Pflege- oder Altersheim untergebracht. Die Zahlungen der Pflege- und Rentenversicherung reichen oft nicht aus, die hierdurch entstehenden erheblichen Kosten zu decken. Die Sozialämter springen zunächst ein, verlangen dann aber von den Kindern die Heimkosten zurück. Anders als beim Kindesunterhalt ist bei der Berechnung des Unterhalts für die Eltern jedoch ein höherer Selbstbehalt zu berücksichtigen, worauf der Lohnsteuerhilfeverein Bayern hinweist. So beträgt der Selbstbehalt des Sohnes oder der Tochter EUR 1.800,00, für eine Familie liegt dieser Betrag bei EUR 3.240,00. Sofern sich der Sohn oder die Tochter bereits selbst im Rentenalter befindet, wird eine Verpflichtung zum Elternunterhalt meist nicht bestehen.

Finanzkräftige Kinder

Anders sieht die Sachlage jedoch aus, wenn die Kinder in gutbezahlten Berufen tätig sind. Dann kann der Selbstbehalt überschritten werden, so dass Unterhalt für die Eltern zu leisten ist, worauf der Lohnsteuerhilfeverein Bayern hinweist. Allerdings darf das unterhaltspflichtige Kind auch in diesem Fall ca. 50 % des über den Selbstbehalt liegenden Einkommens für sich und seine Familie behalten. Sofern das unterhaltspflichtige Kind selbst noch unterhaltsbedürftige Kinder hat, ist deren Anspruch vorrangig zu erfüllen. Vermögen ist zwar grundsätzlich einzusetzen, doch darf ein bestimmter Betrag für erforderliche Anschaffungen oder Reparaturen und auch das Eigenheim zurückbehalten werden.

Unterhalt bei Kontaktabbruch

Manche erwachsene Kinder trifft es besonders hart. Wie der BGH entschieden hat, müssen finanzkräftige, erwachsene Kinder sogar dann Unterhalt an ihren Vater oder ihre Mutter bezahlen, wenn diese den Kontakt zu ihren Kindern bereits vor vielen Jahren abgebrochen hatten. Allein die Bedürftigkeit des Elternteils bzw. die finanzielle Lage des Kindes sind ausschlaggebend.

Lohnsteuerhilfeverein Bayern: steuerliche Vorteile

Einen Trost gibt es allerdings für unterhaltsbelastete Kinder. Die Zahlungen können im Rahmen der Steuererklärung angesetzt werden und wirken sich steuermindernd aus. Unterhalt ist im Rahmen von Höchstbeträgen als außergewöhnliche Belastung anzusetzen. Sofern der Empfänger bedürftig ist, können die Kosten, die in einer besonderen Lebenslage anfallen, als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art zu berücksichtigen sein, wobei dann allerdings die zumutbare Eigenbelastung abzuziehen ist, deren Höhe entsprechend den Verhältnissen des Kindes schwankt.

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Bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Rahmen der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder Renteneinkünften, können Sie sich insbesondere auch zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer von ca. 350 Beratungsstellen des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. umfassend beraten lassen.

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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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