Aufgrund ihrer jahrzehntelangen erfolgreichen Tätigkeit haben Lohnsteuerhilfevereine zwischenzeitlich einen immer größeren Bekanntheitsgrad erworben. Aber mancher fragt sich doch: Lohnsteuerhilfeverein Deutschland – was macht ein solcher Lohnsteuerhilfeverein genau? Und wen darf er beraten?
Grundsätzlich ist ein Lohnsteuerhilfeverein Deutschland für Arbeitnehmer gedacht, deswegen heißt er schließlich auch Lohn-Steuerhilfeverein. Allerdings erstreckt sich die Beratungsbefugnis nicht nur auf Arbeitnehmer, sondern auch auf Rentner, Empfänger von Unterhaltsleistungen und Beamte. Sofern solche Einkünfte vorliegen, darf eine Beratung auch erfolgen, wenn daneben vorliegende Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalvermögen EUR 13.000 bei Alleinstehenden oder EUR 26.000 bei Ehegatten nicht übersteigen. Die Beratung kann dann weiter auch für Kindergeld, Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen erfolgen.
Diese Spezialisierung hat große Vorteile: Weil die Beratung häufig ähnliche steuerliche Sachverhalte betrifft, können sämtliche Verästelungen im Steuerrecht beim jeweiligen Steuerfall zutreffend berücksichtigt werden. Sofern ein Mitglied zudem über mehrere Jahre beraten wird, sind dem Lohnsteuerhilfeverein Deutschland und seinen Mitarbeitern die jeweils möglicherweise problematischen Punkte der jeweiligen Steuererklärung und ihre Bearbeitung bereits bestens bekannt.
Ein großer Vorteil beim Lohnsteuerhilfeverein Deutschland sind die Kosten. Die Interessenten treten dem gewünschten Lohnsteuerhilfeverein als Mitglieder bei und müssen neben einer geringen Aufnahmegebühr lediglich einen nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelten, jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichten. Im Gegensatz dazu erstellt ein Steuerberater eine Gebührenrechnung, die die Leistungen einzeln umfasst und neben den Einkommensverhältnissen auch den Aufwand berücksichtigt. Und die modernen Softwareprogramme sind zwar günstig, setzen aber die Bereitschaft voraus, sich mit den steuerlichen Sachverhalten selbst intensiv auseinanderzusetzen.
Die Hilfeleistung eines Lohnsteuerhilfeverein Deutschland erfolgt in den einzelnen Beratungsstellen. Der Beratungsstellenleiter muss strenge Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen und auch eine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen. Der Lohnsteuerhilfeverein schult seine Beratungsstellenleiter zudem regelmäßig und informiert sie über alle wichtigen Änderungen im Steuerrecht. Auch über relevante Entscheidungen der Finanzgerichte wird ein Lohnsteuerhilfeverein seine Beratungsstellenleiter aktuell in Kenntnis setzen.
Ein Lohnsteuerhilfeverein Deutschland kann die Steuererklärungen für den beschriebenen Personenkreis sachkundig, zuverlässig und kostengünstig erstellen, so dass für jedes Jahr das bestmögliche steuerliche Ergebnis für die Vereinsmitglieder erzielt wird.
Hier gibt es noch weitere Informationen rund um den Verein und die Mitgliedschaft:
Beratungsbefugnis Lohnsteuerhilfeverein
Bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Rahmen der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder Renteneinkünften, können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer von ca. 350 Beratungsstellen des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. umfassend beraten lassen.