Kontakt
Selbstgetragene Krankheitskosten als Sonderausgaben absetzbar?

Selbstgetragene Krankheitskosten als Sonderausgaben absetzbar?

  • Teilen:

Bekanntlich können Sie einen Teil der jährlichen Versicherungsbeiträge bei Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abziehen lassen, aber können Sie auch selbstgetragene Krankheitskosten als Sonderausgaben absetzen? Einen wichtigen Posten bei den Sonderausgaben stellen hierbei die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung dar.

Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Sie die Beträge Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder dem Rentenbescheid entnehmen. Sofern Sie privat versichert sind, ergeben sich Ihre Beiträge aus der Mitteilung Ihrer Krankenversicherung. Die ermittelten Beträge sind dann in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen und führen zu einer Steuerentlastung. Es stellt sich die Frage wie Zahlungen eines privat Versicherten auf seine Krankheitskosten zu beurteilen sind.

Sachverhalt: Selbstgetragene Krankheitskosten als Sonderausgaben?

Im vom BFH kürzlich entschiedenen Fall bezahlte ein Steuerpflichtiger, der privat krankenversichert war, seine Krankheitskosten in einem Jahr selbst, um dadurch eine Beitragserstattung zu erzielen. In seiner Steuererklärung kürzte er daraufhin die erhaltenen Erstattungen um die selbst getragenen Krankheitskosten. Diese geminderten Erstattungen zog er wiederum von den Krankenversicherungsbeiträgen ab. Er begründete dieses Vorgehen mit dem Argument, dass er seine wirtschaftliche Belastung entsprechend berücksichtigt habe.

Urteil des BFH vom 29.11.2017, Az.: X R 3/16

Finanzamt, Finanzgericht und BFH folgten der Argumentation des Steuerpflichtigen jedoch nicht. Der BFH führte aus, dass nur die Ausgaben als Beiträge zu Krankenversicherungen abzugsfähig seien, die der Vorsorge dienten und im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stünden. So hatte der BFH bereits früher entschieden, dass Zahlungen aufgrund von Selbst- und Eigenbeteiligungen bei entstehenden Kosten nicht als Versicherungsbeiträge anzusehen seien. Der Sachverhalt liege hier ähnlich. Zwar wird bei den selbst getragenen Krankheitskosten nicht von vornherein auf einen Versicherungsschutz verzichtet. Denn beim Entstehen der Krankheitskosten könne der Versicherte entscheiden, ob er die Beitragserstattungen erhalten wolle und diese daher selbst trage. Trotzdem trage der Steuerpflichtige jedoch aus in diesem Fall die Krankheitskosten nicht deshalb, um den Versicherungsschutz zu erlangen.

Folge dieser Auffassung ist also, dass der betreffende privat Versicherte die Krankheitskosten, die er selbst und direkt aufgewendet hatte, nicht von den erstatteten Beiträgen abziehen konnte, die wiederum die Höhe der abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge reduzierten. Der Sonderausgabenabzug fiel hierdurch also deutlich geringer aus.

Selbstgetragene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen?

Es lag nun nahe, die selbstgetragenen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen. Im entschiedenen Fall und in vielen anderen scheitert das allerdings bereits daran, dass die Krankheitskosten die zumutbare Eigenbelastung aufgrund des höheren Einkommens nicht übersteigen.

Weitere Beiträge unseres Steuerblogs:

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
Wie können Rentner Steuern sparen?

  • Teilen:
Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

Archiv