Kontakt
Sind Anliegerbeiträge zum Straßenausbau absetzbar?

Sind Anliegerbeiträge zum Straßenausbau absetzbar?

  • Teilen:

Für Grundeigentümer können Anliegerbeiträge zu einem echten Problem werden. Die Gemeinden bitten betroffene Anlieger bei dem Ausbau von Straßen oder Gehwegen zur Kasse. Die dahinterstehende Vorstellung ist, dass die Anlieger durch den Ausbau oder die Verbesserung der Straße besondere Vorteile haben. Und diese Erschließungsbeiträge können sich durchaus auf mehrere 10.000 Euro summieren.

Die Anliegerbeiträge für den Ausbau von Straßen sind seit Beginn des Jahres 2018 besonders umstritten. Zum Einen ist aktuell ein Verfahren beim BFH anhängig und zum Anderen wird über die Abschaffung der Beiträge generell diskutiert.

Wer muss Anliegerbeiträge zahlen?

Anliegerbeiträge zum Straßenausbau müssen die Eigentümer der Grundstücke, von denen aus die Straße nutzbar ist, tragen. Umstritten kann dies sein, wenn ein Grundstück nicht direkt an die Straße grenzt, sondern eine Zufahrt über ein anderes Grundstück hat. Auch dazwischen befindliche Grünstreifen, die im Eigentum Dritter stehen, können eine Beurteilung erschweren. Besondere Belastungen und Kosten können auf die Eigentümer von Eckgrundstücken zukommen, da er zweimal zur Zahlung herangezogen werden könnte, wenn die betreffende Satzung hier nicht gegensteuert.

Straßenausbaubeiträge als Kosten für Handwerkerleistungen absetzbar

Nun würde es die Belastungen für die betroffenen Eigentümer der Grundstücke etwas abmildern, wenn wenigstens die anfallenden Lohnkosten als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden könnten. Ein Urteil des BFH gab hier Hoffnung. Demnach hatte der BFH im Jahr 2014 entschieden, dass die Schaffung eines Hausanschlusses als Handwerkerleistung begünstigt sein könne, auch wenn diese Arbeiten zum Teil im öffentlichen Straßenraum der Gemeinde vorgenommen worden seien. Denn auch dann seien diese Arbeiten aufgrund des unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs noch zum Haushalt zu zählen und damit begünstigt.

Entscheidungen der Finanzgerichte

Leider ergingen die Urteile der Finanzgerichte hinsichtlich der Anliegerbeiträge zum Straßenausbau nicht einheitlich. Das FG Rheinland-Pfalz vertrat die Auffassung, dass ein ausgebauter Gehweg vorwiegend der Allgemeinheit und nicht nur dem Haushalt der Klägerin diene, so dass keine Berücksichtigung erfolgten könne. In einem anderen Fall hatte das Finanzgericht Nürnberg genau gegenteilig entschieden, dass nicht nur die Erneuerung eines Wasseranschlusses, sondern auch die Erneuerung eines Gehwegs als Handwerkerleistungen begünstigt sei. Denn ein zeitgemäßer Haushalt könne nur in einem Haus geführt werden, das durch das allgemeine Straßennetz zugänglich sei.

Bundesfinanzhof

Zu dieser Frage ist nunmehr ein Verfahren vor dem BFH anhängig, der diese Frage höchstrichterlich klären muss. Betroffene Grundstückseigentümer sollten vorsorglich die Beträge für die Erschließung einer Straße angeben und auf das anhängige Urteil verweisen.

Abschaffung der Anliegerbeiträge?

Einen anderen Ansatz verfolgt möglicherweise das Bundesland Bayern, das die Beitragssatzung zum Straßenausbau abschaffen will. Damit nicht mehr die Grundstückseigentümer die Beiträge zahlen müssen, sondern die Kommunen die anfallenden Kosten anderweitig beschaffen müssen. Das dürfte bei all denen für Ärger sorgen, die eine solche Abgabe in letzter Zeit zahlen mussten. Andererseits würde sich hierdurch künftig auch eine Vielzahl von kostenintensiven Gerichtsprozessen vermeiden lassen, die einen Teil der von den Gemeinden vereinnahmten Beiträgen gleich wieder verschlungen haben.

Weitere Beiträge aus unserem Steuerblog:

Unfälle auf dem Arbeitsweg wegen Glatteis
Lohnsteuerhilfe was mitbringen?
Kindergeld ab 2018

  • Teilen:
Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

Archiv