In einem kürzlich entschiedenen Fall vor dem Bundesfinanzhof wurde die Frage „Sofortabzug statt Abschreibung?“ beantwortet. Wir geben Ihnen dazu einen Überblick, wann von Sofortabzug und wann von Abschreibung die Rede ist.
Kosten für die Beseitigung eines Schadens: „Sofortabzug statt Abschreibung?“
Bekanntlich fehlen derzeit vor allem in größeren Städten bezahlbare Wohnungen. Umso besser, wenn Sie dort oder auch auf dem Land eine Wohnung vermieten wollen. Hierbei sollten Sie jedoch die Augen offenhalten. Gelegentlich gibt es Mieter, die ihre Miete nicht zuverlässig zahlen oder auch nicht sehr sorgsam mit der Mietwohnung umgehen. Noch schlimmer ist es allerdings einer Vermieterin ergangen, deren Mieterin ihre gerade erst angeschaffte Wohnung vorsätzlich erheblich beschädigt hat. Hierdurch entstanden der Vermieterin Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro. Da die Mieterin zahlungsunfähig war, konnte sie von ihr keinen Schadensersatz erlangen. Und auch das Finanzamt half der Vermieterin nicht weiter und wollte bei der Steuererklärung hinsichtlich dieses Betrags keinen Sofortabzug statt Abschreibung zulassen.
Sofortabzug
Häufig ist es nach dem Kauf einer gebrauchten Immobilie erforderlich, diese zu renovieren und modernisieren, um sie baldmöglichst zu vermieten. Im Regelfall liegt bei anfallenden Instandhaltungsarbeiten ein Erhaltungsaufwand vor. Hier ist dann ein Sofortabzug statt Abschreibung möglich. Das kann somit im Jahr der Durchführung der Arbeiten zu einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung führen.
Abschreibung
Anders gestaltet es sich beim Kauf einer Immobilie, die vermietet werden soll. Denn hier können Sie den Kaufpreis des Gebäudes und die weiteren Anschaffungsnebenkosten nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung geltend machen. Es ist also kein Sofortabzug statt Abschreibung möglich, sondern bei gebrauchten Immobilien, die Wohnzwecken dienen, können jährlich nur 2 % der Anschaffungskosten angesetzt werden. Letztlich sind diese Kosten damit über einen Zeitraum von 50 Jahren zu verteilen.