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Telefonkosten und Handy steuerlich absetzbar?

Telefonkosten und Handy steuerlich absetzbar?

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Sind Telefonkosten und das Handy steuerlich absetzbar? Ja! Wenn Sie Ihr Handy auch für berufliche Zwecke nutzen, können Sie die Betriebs- und Anschaffungskosten als Werbungskosten geltend machen. Dabei spielen neben der Höhe der Telefonrechnung auch der Kaufpreis und der prozentuale Anteil der beruflichen Nutzung eine Rolle. Erfahren Sie hier, auf was Sie in der Steuererklärung achten müssen.

Unser nachfolgendes Video gibt Ihnen einen kurzen Überblick, wann das Handy steuerlich absetzbar ist:

Handy steuerlich absetzbar bei beruflichen Telefonaten

Wenn Sie berufliche Telefonate steuerlich absetzen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können entweder pauschal 20 Prozent des monatlichen Rechnungsbetrages ansetzen, maximal jedoch 20 Euro pro Monat, oder über einen Zeitraum für drei Monate Einzelnachweise erbringen. Der Vorteil: Nutzen Sie Ihr Handy zur Hälfte für den beruflichen Einsatz, können Sie so auch 50 Prozent der Telefonkosten absetzen. Dazu müssen Sie über drei Monate hinweg genau protokollieren, wann, wie lange und aus welchen Gründen – beruflich oder privat – Sie Ihr Handy nutzen. Aus diesem Durchschnitt errechnet sich dann die prozentuale Höhe des Gebrauchs. Nutzen Sie Ihr Telefon aber hauptsächlich privat, ist die Pauschalmethode die zeitsparendere Methode.

Was benötigt das Finanzamt?

Um pauschal 20 Prozent der Handykosten abzusetzen, müssen Sie dem Finanzamt lediglich die Rechnungen der letzten drei Monate vorlegen. Diese werden dann in der Regel für das ganze Jahr anerkannt. Wenn Sie mehr als 20 Prozent der Telefonkosten absetzen wollen, sollten Sie für drei Monate ein genaues „Handy-Tagebuch“ führen und dieses durch Einzelverbindungsnachweise des Mobilfunkanbieters belegen. Das Datum, die Dauer der Telefonate und der Grund des Anrufs müssen sorgfältig aufgeschrieben werden. Tipp: Übrigens kann auch die Handyversicherung eines beruflich genutzten Mobiltelefons in Form von Werbungskosten abgesetzt werden.

Sind auch die Anschaffungskosten vom Handy steuerlich absetzbar?

Neben den laufenden Kosten ist auch das Handy steuerlich absetzbar. Auch hier gilt: nur der berufliche Nutzungsanteil kann geltend gemacht werden. Dazu müssen Sie plausibel begründen, warum Sie das Telefon beruflich benötigen. Wenn das Berufsbild zum Mobiltelefon-Einsatz passt, haben Sie generell gute Chancen. Üblicherweise geht das Finanzamt dann von einem beruflichen Anteil von 50 Prozent aus, den sie steuerlich absetzen können. Tipp: Häufig ist es hilfreich, sich die Nutzung auch schriftlich durch den Arbeitgeber bescheinigen zu lassen. Nutzen Sie Ihr Smartphone zum größten Teil zu beruflichen Zwecken, sind sogar bis zu 80 Prozent der Kosten für das Handy steuerlich absetzbar und können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch hier müssen Sie dann über drei Monate genau protokollieren notieren, zu welchen Zwecken Sie das Handy genutzt haben und dies anhand der Einzelverbindungsnachweise belegen.

Auch der Kaufpreis spielt eine Rolle

Je nachdem, wie teuer Ihr Smartphone war, können Sie es sofort oder über einen längeren Zeitraum hinweg absetzen. Liegt der Kaufpreis unter 487,90 Euro netto, können Sie die Aufwendungen – abhängig vom Anteil der beruflichen Nutzung – direkt geltend machen. Bei höheren Anschaffungskosten müssen Sie diese auf mehrere Jahre verteilen. Laut den Abschreibungstabellen der Finanzämter („Absetzung für Abnutzung“, kurz: AfA) wird hier von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren ausgegangen. Was aber, wenn das Gerät vor diesem Zeitraum nicht mehr funktioniert? Es ist keine Seltenheit, dass ein Akku vorzeitig kaputt geht oder ein Sturz das Smartphone schwer beschädigt. In diesem Fall können Sie die noch verbleibenden Beträge in dem Jahr angeben, in dem das Telefon kaputt ging.

Genaue Dokumentation kann sich lohnen

Wenn Sie einige Dinge beachten, sind auch Telefonkosten und Handy steuerlich absetzbar. Überschlagen Sie, zu wie viel Prozent das Smartphone beruflich genutzt wird und ob sich eine genaue Buchführung über drei Monate hinweg für Sie lohnt. Doch auch, wer das Smartphone größtenteils privat nutzt, kann pauschal 20 Prozent der Betriebskosten und bis zu 50 Prozent des Kaufpreises absetzen.


Haben Sie noch Fragen, wann Ihr Handy steuerlich absetzbar ist? Wir beantworten hierzu gerne Ihre steuerlichen Fragen und beraten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Mit Hilfe unserer PLZ-Suche finden Sie gleich eine passende Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Also worauf warten Sie noch, Berater suchen und Termin vereinbaren!

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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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