Kontakt
Unfälle auf dem Arbeitsweg wegen Glatteis

Unfälle auf dem Arbeitsweg wegen Glatteis

  • Teilen:

Die kalte Jahreszeit ist längst da, die Tage sind kurz und der Rückweg von der Arbeit findet bei Dunkelheit statt. Autofahrer kommen immer wieder aufgrund einer rutschigen Fahrbahn in brenzlige Situationen und dann können Unfälle auf dem Arbeitsweg passieren.

Besonders in Waldgebieten oder auf Brücken treten die eisglatten Stellen auf. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Einmal zu schnell um die Kurve gefahren – schon ist es passiert. Oft bleibt es zum Glück bei einem Blechschaden. Doch die Kosten müssen meist Sie selbst als Arbeitnehmer tragen. Doch Sie können sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer ansetzen, und dadurch Ihre Steuerlast reduzieren. Aber welche Kosten sind ansetzbar? Und müssen Sie Belege aufbewahren?

Kosten für Unfälle auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten absetzen

Bekanntlich sind Ausgaben, die im engen Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer stehen, als Werbungskosten abziehbar. Zu diesen Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug zählen neben den allgemeinen Fahrtkosten auch die Kosten nach Unfällen auf dem Arbeitsweg wegen Glatteis oder aus sonstigen Gründen. Also darf der Unfall nicht auf einer privat veranlassten Fahrt passiert sein.

Unfälle bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen der doppelten Haushaltsführung werden als berufliche Fahrten anerkannt. Mittagsheimfahrten oder Umwegfahrten stellen demgegenüber Privatfahrten dar.

Als Werbungskosten sind alle Kosten zu berücksichtigen, die infolge der Unfälle auf dem Arbeitsweg entstanden sind. Entschädigungen von Versicherungen, z.B. Ihrer eigenen Kaskoversicherung, sind hiervon abzuziehen.

Welche Kosten sind ansetzbar?

Aber welche Kosten sind ansetzbar und als Werbungskosten abzugsfähig? Grundsätzlich ist alles zu berücksichtigen, was mit dem Unfall in Zusammenhang steht und nicht erstattet wird. Also Kosten für das Abschleppen des Kfz, für den Gutachter, für den Aufenthalt im Krankenhaus, für die Reparatur des Kfz, für den Mietwagen, für den Anwalt und ggf. für das Gericht.

Auch die Kosten für das im Auto transportierte und beschädigte Laptop oder Handy können angesetzt werden. Bei nicht durchgeführter Reparatur kann auch die hierdurch am Fahrzeug eingetretene Wertminderung zum Ansatz kommen. Die Frage, welche Kosten sind ansetzbar, ist also sehr umfassend zu beantworten.

Belege aufbewahren

Kosten, die infolge der Unfälle auf dem Arbeitsweg entstanden sind, können allerdings nur dann angesetzt werden, wenn Sie die betreffenden Belege aufbewahren. Sie müssen hierdurch in der Lage sein, die Schadenspositionen gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Nur dann kann ein Ansatz als Werbungskosten erfolgen. Bei der Beurteilung der Frage, ob ansatzfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus einer Arbeitnehmertätigkeit vorliegen, kann Ihnen ein Beratungsstellenleiter unseres Lohnsteuerhilfevereins im Rahmen einer Mitgliedschaft helfen.


Weitere Blogbeiträge:
Was ist die Entfernungspauschale und ist die KFZ-Versicherung steuerlich absetzbar?
Werbungskosten Arbeitnehmer

Berater finden

[sz_lohimap cssclass="ml_bst_footer_searchform"]lang[/sz_lohimap]
  • Teilen:
Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

Archiv