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Rentenerhöhung 2016: Tipps vom Verein Lohnsteuerhilfe

Rentenerhöhung 2016: Tipps vom Verein Lohnsteuerhilfe

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Wir der Verein Lohnsteuerhilfe haben gute Neuigkeiten für Rentner! Die Renten wurden zum 01.07.2016 um ca. 5 % angehoben. Dies ist ein Grund zur Freude für ca. 20 Millionen Rentner in Deutschland. Eine so hohe Rentenanpassung gab es seit über 20 Jahren nicht mehr. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Renten ist in der guten wirtschaftlichen Lage zu sehen. Allerdings ist zu beachten, dass es sich um Bruttowerte handelt, was bedeutet, dass der tatsächliche Rentenanstieg natürlich geringer ist, weil die Beiträge zur Krankenversicherung zu berücksichtigen sind. Andererseits ist besonders erfreulich, dass es jetzt tatsächlich einen realen Zuwachs an Kaufkraft für die Rentner gibt, was auch an der anhaltend niedrigen Inflation von unter 0,5 Prozent liegt.

Verein Lohnsteuerhilfe: Steuerpflicht für Rentner steigt an

Einen Wermutstropfen gibt es nach den Feststellungen vom Verein Lohnsteuerhilfe jedoch für einen kleinen Anteil der Rentner. Durch diese satte Rentenerhöhung werden voraussichtlich bis zu 150.000 Rentner zusätzlich steuerpflichtig. Da der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich ohnehin steigt, müssen künftig auch immer mehr Neu-Rentner Steuern zahlen. Und das obwohl der Grundfreibetrag bereits zum 01.01.2016 erhöht wurde, so dass alleinstehende Rentner jährlich EUR 8.652,00 und verheiratete Rentner jährlich EUR 17.304,00 an steuerpflichtigen Renten vereinnahmen dürfen, ohne einer Steuerpflicht zu unterliegen.

Beispielsfall

Nach den Berechnungen vom Verein Lohnsteuerhilfe kann die Auswirkung des Renteneintritts und des Grundfreibetrags an folgendem Beispielsfall erläutert werden: Herr Reiter ist seit 2010 Rentner und bezieht im Jahr 2016 eine Rente in Höhe von insgesamt EUR 14.000. Aufgrund des Renteneintritts im Jahr 2010 ist ein Anteil von 60 % der Rente steuerpflichtig, somit EUR 8.400,00. Herr Reiter ist alleinstehend, so dass ihm der Grundfreibetrag in Höhe von EUR 8.652,00 zusteht. Da dieser nicht überschritten ist, ist Herr Reiter trotz der Rentenerhöhung nicht steuerpflichtig. Zu beachten ist aber, dass bei einem späteren Renteneintritt der steuerpflichtige Anteil steigt, nämlich jedes Jahr um 2 Prozentpunkte, bis der Wert bei einem Renteneintritt im Jahr 2040 100 % erreicht, so dass eine Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2040 vollständig steuerpflichtig sein wird.

Vorzunehmende Abzüge

Aber auch wenn der steuerpflichtige Rentenanteil den Grundfreibetrag übersteigt, ist nach den Feststellungen vom Verein Lohnsteuerhilfe eine Steuerfestsetzung keineswegs zwingend. Auch Rentner können noch bestimmte Abzüge vornehmen, wie z.B. die Werbungskostenpauschale in Höhe von EUR 102,00, die Sonderausgaben in Höhe jedenfalls der Pauschale von EUR 36,00 und die Vorsorgeaufwendungen, wie z.B. Krankenversicherungsbeiträge. Eine Einkommensteuer lässt sich in vielen Fällen dann also noch vermeiden, sofern eine vollständige Einkommensteuererklärung eingereicht wird, wobei Sie unter anderem ein Verein Lohnsteuerhilfe unterstützen kann.

Fazit:

Lassen Sie sich nicht verunsichern. Zwar steigt mit der Rentenerhöhung bei höheren Renten die Gefahr einer Einkommensteuerfestsetzung, allerdings lässt sich durch weitere mögliche Abzüge der steuerpflichtige Rentenanteil minimieren.


Bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Rahmen der Beratungsbefugnis gemäß   § 4 Nr. 11 StBerG bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder Renteneinkünften, können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer von ca. 350 Beratungsstellen des Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. umfassend beraten lassen.

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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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