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Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

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Jeder hat diverse Versicherungen, um sich selbst oder Dinge abzusichern. Bestimmte Versicherungen können Sie von der Steuer absetzen, doch welche Versicherungen sind das genau? Wir geben Ihnen die Antwort, welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind.

Ob Haftpflicht-, Rechtschutz-, Unfall-, Krankenversicherung  oder eine Versicherung für die Altersvorsorge – die Liste ist zumeist lang. Versicherungen dienen – wie der Name schon sagt – dazu die Bürger abzusichern. Aber kann man diese Vorsorgemaßnahmen dann auch von der Steuer absetzen? Diese Frage haben sich sicherlich schon viele gestellt.

Inhaltsverzeichnis


Versicherungen absetzen in der Steuererklärung

Viele Versicherungen können Sie als Sonderausgaben geltend machen, aber leider nicht alle. Grundsätzlich kann man sagen: werden Schäden abgesichert, die unmittelbar Personen betreffen, ist dies zumeist möglich. Nicht jedoch, wenn lediglich Sachen abgesichert werden sollen.

Beispiel: eine Haftpflichtversicherung ist demnach absetzbar, eine Hausratversicherung, die ja Gegenstände absichert, leider nicht.

Versicherungen zur Altersvorsorge

Auf jeden Fall sollten Sie folgende Versicherungen, die die Altersvorsorge betreffen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen:

  • Riester-Verträge – hier liegt die Obergrenze bei 2.100 Euro pro Kopf
  • Alle Versicherungen die sonst Ihrer Altersvorsorge dienen (Basisrente, private Rentenversicherung etc.). Für das Jahr 2020 gibt es hier eine Obergrenze von maximal 25.046 Euro für Ledige, von denen 90 % ansetzbar sind. Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt der doppelte Betrag.

Krankenversicherung

Die Kosten für den Basistarif Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung können Sie vollständig bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Das Finanzamt zieht lediglich einen Betrag in Höhe von pauschal 4 % für das Krankengeld ab. Es gilt eine Höchstgrenze von 1.900 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepartnern der doppelte Betrag.

Versicherungen absetzen in der Steuererklärung

Viele Versicherungen können Sie als Sonderausgaben geltend machen, aber leider nicht alle. Grundsätzlich kann man sagen: werden Schäden abgesichert, die unmittelbar Personen betreffen, ist dies zumeist möglich. Nicht jedoch, wenn lediglich Sachen abgesichert werden sollen.

Beispiel: eine Haftpflichtversicherung ist demnach absetzbar, eine Hausratversicherung, die ja Gegenstände absichert, leider nicht.

Krankenversicherung

Die Kosten für den Basistarif Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung können Sie vollständig bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Das Finanzamt zieht lediglich einen Betrag in Höhe von pauschal 4 % für das Krankengeld ab. Es gilt eine Höchstgrenze von 1.900 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepartnern der doppelte Betrag.

Krankenversicherung

Die Kosten für den Basistarif Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung können Sie vollständig bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Das Finanzamt zieht lediglich einen Betrag in Höhe von pauschal 4 % für das Krankengeld ab. Es gilt eine Höchstgrenze von 1.900 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepartnern der doppelte Betrag.

Sonstige Versicherungen

Haben Sie die Höchstgrenze mit Ihrer Krankenversicherung noch nicht erreicht, können Sie noch weitere Versicherungen absetzen. Aber leider werden hierbei alle Versicherungsbeiträge zusammengerechnet und nur bis zur Obergrenze von 1.900 Euro für Arbeitnehmer bzw. 3.800 Euro für Ehegatten noch steuerlich berücksichtigt.

Folgende weitere Versicherungen sind absetzbar:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung, Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Sterbeversicherung

Tipp: Da die Höchstgrenze sehr niedrig ausfällt und meist sehr schnell ausgeschöpft ist, sollten Sie darauf achten, ob Sie einen beruflichen Bezug zu Ihren Versicherungen herstellen können. Denn dann können Sie diese unter Umständen auch als Werbungskosten geltend machen. Beispiel hierfür könnte eine Rechtschutzversicherung sein, die für Sie auch das Thema Arbeitsrecht beinhaltet.

Wichtig: Sie müssen grundsätzlich keine Belege mehr an das Finanzamt senden. Bei Versicherungen, die nicht aus der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich sind, kann es sein, dass das Finanzamt die zugrundeliegenden Belege später bei seiner Prüfung anfordert.


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