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Weshalb Steuererklärung?

Weshalb Steuererklärung?

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Das Jahresende naht und viele Steuerpflichtigen fragen sich zunehmend verzweifelt: Weshalb Steuererklärung? Aber die Einkommensteuererklärung sollte nicht nur negativ gesehen werden. Denn der Gesetzgeber sieht bei bestimmten Belastungen Einzelner zahlreiche Vergünstigungen vor. Doch diese können nur berücksichtigt werden, wenn die Steuerpflichtigen sie auch angeben.

Finanzielle Entlastung bei Krankheitskosten

Dies gilt z.B. bei teilweise erheblichen Kosten, die durch Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen. Und erst recht bei einer daraus resultierenden Heimunterbringung. Daraus ergibt sich auch ein Teil der Antwort auf die Frage: Weshalb Steuererklärung?

Kostenpauschalen

Bei den Krankheitskosten kann es sich um pauschal abziehbare außergewöhnliche Belastungen handeln. Sofern eine Behinderung vorliegt, kann ein Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden. Dieser liegt je nach dem Grad der Behinderung zwischen EUR 310,00 und EUR 1.420,00. Sofern Blindheit oder Hilflosigkeit vorliegt, steigt der Betrag auf EUR 3.700,00. Weiter gibt es einen Pflege-Pauschbetrag in Höhe von EUR 924,00, wenn ein Pflegebedürftiger persönlich im häuslichen Umfeld gepflegt wird. Hierbei darf auch ein ambulanter Pflegedienst helfen. Allerdings muss die eigene Pflege mindestens einen Anteil von 10 % ausmachen.

Weitere Kosten

Es können aber im Zusammenhang mit der Krankheit und Pflege weitere Kosten entstehen. Diese sind als einzeln nachzuweisende außergewöhnliche Belastungen ansetzbar. Beispielsweise können dies Kosten für Kuren sein, Kosten die infolge der Krankheit entstanden sind und Kosten für die Pflege zuhause oder im Heim. Zudem können es auch sonstige untypische Kosten sein, die durch die Behinderung entstanden und durch die Pauschbeträge noch nicht abgegolten sind. Und auch hier beantwortet sich die Frage: weshalb Steuererklärung? Diese Kosten sind in der Steuererklärung anzugeben und zu belegen. So können sie dann eine steuermindernde Berücksichtigung finden.

Zumutbare Belastung beachten

Aber zu beachten ist: Die zumutbare Belastung ist abhängig vom Einkommen, vom Familienstand und der Anzahl der Kinder. Sie liegt zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Diese bleibt außen vor. Sie können sich jedoch bemühen, die außergewöhnlichen Belastungen, auf die sie Einfluss haben, möglichst in einem Kalenderjahr zu konzentrieren. So können Sie die Kosten für größere Zahnarztrechnungen oder die neue Brille in das Jahr legen, in dem ohnehin bereits viele Kosten angefallen sind, so dass die Grenze der zumutbaren Belastung möglichst weit überschritten wird. In geeigneten Fällen können Sie Ihr Einkommen durch zusätzliche Werbungskosten soweit verringern, dass Sie die Prozentpunkte Ihrer zumutbaren Belastung verringern.

Weshalb Steuererklärung?

Damit ist ein Teil der Frage, weshalb Steuererklärung, beantwortet. Nur was in der Steuererklärung erklärt wird und dem Finanzamt bekannt ist, kann auch zu steuerlichen Vorteilen führen.


Bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Rahmen der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten oder Unterhaltsleistungen, und dann auch bei der Frage von außergewöhnlichen Belastungen können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer von ca. 350 Beratungsstellen des Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. umfassend beraten lassen.


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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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