Damit Sie eine Beratungsstelle leiten können, benötigen Sie eine kaufmännische Ausbildung und eine dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der bundes- bzw. landesverwaltenden Steuern gemäß § 23 (3) StBerG.
Nachweise
- Ausbildung (Gehilfen/Kaufmannsbrief)
- Zeugnis über eine dreijährige Berufspraxis mit steuerrechtlichem Schwerpunkt (z.B. StB / WP / RA / FA)
Typische Berufsgruppen
- Steuerfachgehilfe/innen
- Steuerfachwirte/-innen
- Steuerberater/-innen
- Bilanzbuchhalter/innen
- Steuersachbearbeiter/innen Konzernsteuerabteilung
- ehemalige Finanzbeamte/innen
Die Voraussetzungen stimmen mit Ihren Qualifikationen überein? Dann schicken Sie gleich die Online Bewerbung Lohnsteuerhilfe ab! Schon in kürzester Zeit sind Sie Leiter einer Beratungsstelle an Ihrem Wohnort und können Ihrer Leidenschaft zu Steuern nachgehen.
Was wir für die Eröffnung einer Beratungsstelle benötigen
- Nachweise wie erwähnt
- Bewerberauskunft
- Erklärung nach § 4 DVLStHV
- Beratungsstellenvertrag (2-fach, unterzeichnet)
- polizeiliches Führungszeugnis Belegart „O“ (Versand: direkt an Ihre zuständige Oberfinanzdirektion)
Sie sind geeignet als Lohnsteuerhilfe Berater und möchten endlich loslegen?
Dann warten Sie nicht mehr länger! Schicken Sie uns Ihre Online Bewerbung Lohnsteuerhilfe und fordern Sie gleich eine kostenlose Informationsmappe an!
Nehmen Sie einfach direkt mit uns Kontakt auf unter (08724) 966 740 100 oder schicken Sie uns eine Email an info@altbayerischer.de.
Wir hoffen Sie bald als Berater des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. begrüßen zu dürfen!
Sie haben noch Fragen zur Selbständigkeit als Beratungsstellenleiter?
Gerne stehen Ihnen dazu unser Vorstand Christian Staller und unser Vorstandsbeauftragter Ulrich Danner zur Verfügung. Sie beantworten Ihnen alles rund um Verdienst und Tätigkeit eines Lohnsteuerhilfe Beraters und auch welche Zuschüsse und Unterstützung Sie vom Lohnsteuerhilfeverein erhalten.
Alles Wichtige finden Sie auch in unserem Blogbeitrag Lohnsteuerhilfeverein Beratungsstelle eröffnen.