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So machen Sie keinen Fehler bei der Steuererklärung!

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Die Steuerhilfe Bayern weist darauf hin, dass es einige häufige Fehler bei den Eintragungen in den jährlichen Einkommensteuererklärungen gibt, die sich leicht vermeiden lassen. Denn gerade unabsichtliche Fehler können den Steuerpflichtigen viel Geld kosten.

Hierzu einige Tipps von der Steuerhilfe Bayern:

Falsche Bankverbindung

Klingt banal, kann aber richtig ins Geld gehen. Es wurde versehentlich eine falsche Bankverbindung eingetragen. Die Kontodaten sind auf der ersten Seite des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung einzutragen und sollten vor Abgabe der Steuererklärung noch einmal gesondert überprüft werden. Sofern aufgrund der von Ihnen falsch eingetragenen Daten ein anderer Steuerpflichtiger Ihre Rückerstattung erhält, muss das Finanzamt meist nicht nochmals überweisen. Sie müssen sich vielmehr darum bemühen, von dieser anderen Person Ihr Geld zurückzubekommen – selten ein einfaches Unterfangen.

Belege für steuermindernde Sachverhalte vergessen

Sofern nicht alle Belege gleich chronologisch und sorgfältig aufbewahrt werden, ist es teilweise schwierig, die steuerrelevanten Sachverhalte zu rekonstruieren. In welchem Jahr wurden die Spenden getätigt? Wo sind die Belege? Die Eintragung der Zahlen für die Riester- und Rürup-Rente sind ebenfalls schnell einmal vergessen. Alle Arbeitnehmer sollten die Belege, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehende Kosten betreffen, sorgfältig aufbewahren und dem richtigen Veranlagungsjahr zuordnen.

Voraussetzungen für einen Steuerabzug nicht geschaffen

Die Steuerhilfe Bayern kennt noch ein Hindernis, an das viele zu spät denken: Der Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist eigentlich ohne Probleme möglich. Allerdings nur, wenn nicht nur die entsprechenden Rechnungen vorliegen, sondern auch der Rechnungsbetrag bargeldlos überwiesen wurde. Wer aus Bequemlichkeit bar bezahlt, kann dann leider keinen Abzug vornehmen. Dieser Fehler lässt sich auch nicht mehr beheben, das Geld ist verloren.

Außergewöhnliche Belastungen

Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um außergewöhnliche Vorgänge, die meist nicht so häufig auftreten. Nach Auskunft der Lohnsteuerhilfe Bayern wären hier z. B. Krankheitsaufwendungen aufzuzählen, für die die Krankenkassen nicht aufkommen müssen. Aber auch an Pflege und  Pflegeheimkosten der Eltern, Unterhaltskosten oder Beerdigungskosten ist zu denken. Besonders tückisch: erst wenn die zumutbare Belastung überschritten ist, die je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte beträgt, erfolgt ein Abzug. Nach der Erfahrung der Lohnsteuerhilfe Bayern rechnen viele Steuerpflichtige aber zu Beginn des Jahres nicht mit einem Überschreiten der Grenze. Sie bewahren daher zunächst die erforderlichen Belege nicht auf, die dann später fehlen.


Bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Rahmen der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder Renteneinkünften, können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft bei sämtlichen Fragen zur korrekten steuerlichen Berücksichtigung aller Kosten in einer von ca. 350 Beratungsstellen des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. umfassend beraten lassen.

Finden Sie Ihren Steuerexperten vor Ort hier.

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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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