Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides
14. Juni 2018Jeder Steuerpflichtige hat nach Bekanntgabe des Bescheides eine 4-wöchige-Einspruchsfrist, um die Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides beim Finanzamt zu erwirken.
Jeder Steuerpflichtige hat nach Bekanntgabe des Bescheides eine 4-wöchige-Einspruchsfrist, um die Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides beim Finanzamt zu erwirken.
Schwangerschaftstest positiv: Es hat geklappt und Sie als Eltern erwarten Nachwuchs. Die Vorfreude auf das Kind steigt. So wird nach Strampler, Kinderwagen und dem passenden Geburtsvorbereitungskurs Ausschau gehalten. Der Zweisitzer wird gegen ein Familienauto ausgetauscht und das Büro in ein Kinderzimmer verwandelt. Jedoch sollten Sie bei aller Euphorie auch an den Wechsel Ihrer Steuerklasse und […]