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Doppeltes Glück: Familienzuwachs und mehr Elterngeld

Doppeltes Glück: Familienzuwachs und mehr Elterngeld

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Schwangerschaftstest positiv: Es hat geklappt und Sie als Eltern erwarten Nachwuchs. Die Vorfreude auf das Kind steigt. So wird nach Strampler, Kinderwagen und dem passenden Geburtsvorbereitungskurs Ausschau gehalten. Der Zweisitzer wird gegen ein Familienauto ausgetauscht und das Büro in ein Kinderzimmer verwandelt. Jedoch sollten Sie bei aller Euphorie auch an den Wechsel Ihrer Steuerklasse und an das Elterngeld denken.

Steuerklassenwahl nicht verpassen

Leider sehr unromantisch aber wer nicht gleich nach Beginn der Schwangerschaft die Steuerklasse optimiert, muss beim Elterngeld zum Teil herbe Einbußen hinnehmen. Ein Wechsel der Steuerklasse wird nun grundsätzlich nur noch dann berücksichtigt, wenn er sieben Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes beim Finanzamt gestellt wurde.

Steuerklassen-Kombination

Daher sollten Ehepaare mit Kinderwunsch sich schon frühzeitig überlegen, wer wie lange zu Hause bleibt, um die optimale Unterstützung herauszuholen. Die Steuerklassen-Kombination „Ehemann III/Ehefrau V“, die für die Haushaltskasse vieler Paare die beste ist, kann sich bei der Berechnung des Elterngeldes negativ auswirken. Die Höhe des Elterngeldes nach der Geburt orientiert sich nämlich an dem Nettogehalt vor der Geburt. Oft entscheiden sich die werdenden Mütter die Elternzeit zum größten Teil in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen ist es daher sinnvoll, dass die Mutter vor der Geburt Ihres Kindes in die Steuerklasse III oder IV wechselt, da diese Steuerklassen das vom Arbeitgeber ausgezahlte Nettogehalt erhöhen. Wir raten Ihnen daher sich am besten schon vor der Schwangerschaft Rat zu holen um die bestmöglichste Unterstützung zu erhalten.

Elterngeld berechnen

Wie viel Elterngeld in welchen Konstellationen möglich ist, können werdende Eltern mit unserem Elterngeld Rechner oder dem Onlinerechner des Bundesfamilienministeriums selbst berechnen.


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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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