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Bearbeitung der Steuererklärung 2017 beim Finanzamt

Bearbeitung der Steuererklärung 2017 beim Finanzamt

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Das neue Jahr ist schon in vollem Gange und Sie als Steuerpflichtige haben sich vielleicht schon einmal kurz Gedanken zur Steuererklärung 2017 gemacht. Gerade wenn Sie höhere Einkommensteuererstattungen erwarten, könnte es sich für Sie vielleicht lohnen, sich frühzeitig selbst an die Steuer zu wagen. Oder eine unserer Beratungsstellen vom Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung Ihrer Steuer zu beauftragen.

Wann beginnt das Finanzamt mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2017?

Mehrere Umstände können das Finanzamt bei Ihrer Steuererklärung einbremsen: Zum einen müssen eine Reihe von Daten vom Vorjahr erst von Dritten an die Finanzämter übermittelt werden. Zum anderen benötigt das Finanzamt eine geeignete Software für das abgelaufene Jahr, die derzeit noch nicht zur Verfügung steht. Voraussichtlich können die Finanzämter überwiegend erst ab März 2018 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2017 beginnen.

Datenübermittlung Dritter

Die Übermittlung von Daten für Ihre Steuererklärung, die von Dritten stammen, kann häufig hilfreich und sinnvoll sein. Sie müssen dann nicht mühsam die zugrunde liegenden Belege suchen, sondern die Daten liegen dem Finanzamt bereits vor. Sie können sich dann darauf beschränken, die Zahlen nachzuprüfen. Dies trifft beispielsweise auf die Daten Ihres Arbeitgebers zu. Der Haken dabei allerdings ist, dass die Arbeitgeber bis zum 28.02.2018 Zeit haben, diese Datenübertragung vorzunehmen. Das gleiche gilt für die Informationen, die die Versicherungen oder andere Organisationen direkt ans Finanzamt übermitteln.

Die Folge ist, dass die Finanzämter die Übertragung dieser Daten Dritter abwarten müssen und früher nicht tätig werden können. Denn die Daten zur Lohnsteuer, zur Altersvorsorge, zu den Versicherungsbeiträgen und dem Rentenbezug sind unentbehrlich für eine Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung im Finanzamt.

Software

Ein weiteres Hindernis ist die Software im Finanzamt, die jedes Jahr einer Anpassung bedarf. Denn die aktuellen Steueränderungen sind jeweils einzuarbeiten. Auch das nimmt einige Zeit in Anspruch. Diese Software steht dem Finanzamt nicht gleich zu Jahresbeginn zur Verfügung.

Bearbeitung ab März 2018

Unangenehme Folge für Sie, besonders, wenn Sie eine Einkommensteuererstattung erwarten dürfen: Voraussichtlich werden die Steuererklärungen 2017 erst ab März 2018 bearbeitet werden. Aber es ist dennoch sinnvoll, sich frühzeitig um die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2017 zu bemühen. Sofern die Abgabe der Steuererklärung elektronisch erfolgt, ist grundsätzlich mit einer zügigeren Bearbeitung zu rechnen. Aber auch wenn Sie schneller als die anderen sind, kann Sie Ihr Steuerbescheid früher erreichen. Wenden Sie sich also frühzeitig an Ihren Berater des Lohnsteuerhilfevereins.

Suchen Sie sich also gleich eine Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Haben Sie Ihre Belege für die Steuererklärung 2017 schon zusammensortiert?

Mit unserer Checkliste für die Einkommensteuererklärung haben Sie eine klare Übersicht, welche Belege Sie für die Steuererklärung brauchen. Hier geht’s zur Checkliste.

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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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