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Datenschutzgrundverordnung – was ändert sich für Mitglieder?

Datenschutzgrundverordnung – was ändert sich für Mitglieder?

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Die Datenschutzgrundverordnung ist in aller Munde und bereitet dem ein oder anderen Kopfzerbrechen. Doch Mitglieder unseres Vereins, Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V., müssen sich hinsichtlich ihrer bei uns gespeicherten Daten keine Sorgen machen. Ihre sensiblen Steuerdaten sind sicher geschützt, da der Datenschutz für uns als Lohnsteuerhilfeverein von jeher oberste Priorität hat. Schon allein aus dem Grund, weil Lohnsteuerhilfevereine als wesentliche Berufspflicht die Verschwiegenheit zu beachten haben.

In unserem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die neue Datenschutzgrundverordnung.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Allgemeine Regelungen der neuen Datenschutzgrundverordnung
  2. Definition „personenbezogene Daten“
  3. Datenverarbeitung
  4. Was ändert sich für Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins?

Allgemeine Regelungen der neuen Datenschutzgrundverordnung

Einen besseren Schutz für die Daten bietet die zum 25. Mai 2018 vollständig in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union, abgekürzt die DSGVO. Jede natürliche oder juristische Person oder andere Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet, ist danach als „Verantwortlicher“ anzusehen.

Definition „personenbezogene Daten“

Alle Informationen, die sich auf eine bestimmte natürliche Person oder auf eine nur identifizierbare natürliche Person beziehen, stellen personenbezogene Daten dar.

Datenverarbeitung

Hierbei ist der Begriff „Verarbeiten“ umfassend und beinhaltet alle Tätigkeiten im Umgang mit Daten, insbesondere das Erheben, Nutzen, Speichern, Ändern, Übermitteln oder Löschen dieser Daten. Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist im Hinblick auf die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder als Verantwortlicher anzusehen, seine Mitglieder sind Betroffene gemäß der DSGVO. Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. hat bereits alles Erforderliche unternommen, die Daten der Vereinsmitglieder entsprechend den strengen Vorgabe der DSGVO zu schützen.

Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist erlaubt und rechtmäßig, wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung des zugrundeliegenden Vertrags erforderlich ist, eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt oder die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine steuerliche Beratung im Rahmen der Mitgliedschaft beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. nur mit Hilfe der Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen kann. Die Vereinsmitglieder werden hierüber informiert und können dann eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung abgeben. Ein späterer Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.

Sicherheit bei der Datenverarbeitung und Datenschutzbeauftragter

Zentraler Bestandteil zum Schutz personenbezogener Daten sind zeitgemäße Sicherungsmaßnahmen. Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. verwendet hierfür aktuelle Betriebssysteme und Anwendungen, führt regelmäßige Backups durch, setzt Virenscanner ein, nutzt sichere Passwörter und schränkt Benutzerrechte auf das notwendige Maß ein. Durch Einsatz aktueller IT-Technik und mittels durchdachten Berechtigungsmanagements wird der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e. V. den Anforderungen der DSGVO stets in vollem Umfang gerecht. Der Datenschutzbeauftragte des Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. überwacht die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO.

Sonstige Grundsätze der Datenverarbeitung

Grundsätzlich unterliegt die Datenverarbeitung der Zweckbindung; das bedeutet, dass die Datenverarbeitung nur zu einem bestimmten und akzeptablen Zweck erfolgen darf. Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. verarbeitet die Daten der Vereinsmitglieder, um die Erstellung der Einkommensteuererklärung und die damit zusammenhängende steuerliche Beratung zu gewährleisten. Auch der Grundsatz der Datenminimierung wird hierbei beachtet; es werden also nur die Daten erhoben, die für diesen Zweck auch erforderlich sind. Die Daten sollen zudem natürlich richtig sein und werden daher regelmäßig überarbeitet.

Was ändert sich für Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins?

Eigentlich kaum etwas. Denn unsere Beratungsstellenleiterinnen und -leiter sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entsprechend den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes ohnehin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher schützen wir Ihre personenbezogenen Daten bereits von Anbeginn Ihrer Mitgliedschaft durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.

Die neue Datenschutzverordnung haben wir trotzdem zum Anlass genommen, um unsere bisherigen Maßnahmen zum Datenschutz in Zusammenarbeit mit Experten zu überprüfen. Damit stellen wir sicher, dass Ihre sensiblen Steuerdaten auch in Zukunft vor unbefugten Dritten geschützt sind.

Rechte der betroffenen Vereinsmitglieder

Die Vereinsmitglieder, deren Daten bei der steuerlichen Beratung verarbeitet werden müssen, haben insbesondere einen Anspruch auf

  • verständliche Information, z.B. zu welchem Zweck ihre Daten verarbeitet und an wen sie weitergeleitet werden,
  • auf Auskunft, welche Daten überhaupt vorliegen,
  • auf Berichtigung, falls Daten unzutreffend sind, z.B. sich die Adresse geändert hat, und
  • auf Löschung, falls die Daten etwa nicht mehr benötigt werden oder nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Datenschutzerklärung

Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier auf unserer Website. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch bei Ihrer Beratungsstelle oder der Hauptverwaltung unseres Vereins. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.

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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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