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Deutsche-Lohnnsteuerhilfe: Weihnachtsfrieden steht bevor – auch beim Finanzamt?

Deutsche-Lohnnsteuerhilfe: Weihnachtsfrieden steht bevor – auch beim Finanzamt?

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Deutsche-Lohnsteuerhilfe erklärt den Weihnachtsfrieden beim Finanzamt.

Mancher Steuerpflichtige freut sich auf Weihnachten und die bevorstehenden Feiertage zum Abschluss des Jahres. Viele hoffen auf ein friedliches Miteinander aller Menschen auf Erden. Ungeachtet kleinerer Auseinandersetzungen während des Jahres trifft man sich im Familienkreis und wünscht Nachbarn, Bekannten und Verwandten eine schöne und friedliche Zeit. Besonders schön ist es, dass sich auch die Finanzämter in einem gewissen Rahmen diesem Weihnachtsfrieden anschließen. Denn sie verzichten bis zum Jahresende weitestgehend auf Maßnahmen, die für die Steuerpflichtigen Anlass zu Verdruss bieten können, wie die Deutsche-Lohnsteuerhilfe mitteilt. Dies handhaben die Finanzämter in verschiedenen Bundesländern jedoch unterschiedlich.

Deutsche-Lohnsteuerhilfe: Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern

Die Deutsche-Lohnsteuerhilfe weist auf die entsprechenden Ankündigungen der betreffenden Finanzverwaltungen hin. Nordrhein-Westfalen leitet bereits ab dem 17.12.2016 keine Maßnahmen neu ein, die für die Steuerpflichtigen eine Belastung darstellen können. In Hessen wurde der Weihnachtsfrieden ab dem 20.12.2016 ausgerufen, so dass Steuern oder andere Abgaben in dieser Zeit nicht mehr angemahnt werden, Zwangsgelder weder angedroht, noch festgesetzt und Vollstreckungshandlungen unterlassen werden. In beinahe gleicher Weise gilt dies für Bayern ab dem 21.12.2016, wobei Ausnahmen nur gemacht werden, wenn wegen drohender Verjährung Steuerausfälle zu befürchten sind. Steuerbescheide werden dort allerdings trotzdem versandt, wie die Deutsche-Lohnsteuerhilfe betont.

Die Finanzämter in Sachsen, Baden-Württemberg, Rheínland-Pfalz

Weitere Bundesländer folgen nach. In Sachsen werden ab dem 22.12.2016 keine Außenprüfungen durchgeführt oder Vollstreckungshandlungen eingeleitet, jedenfalls, wenn keine Verjährung droht. Im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler werden jedoch Steuerbescheide und Mahnungen trotzdem versandt. Ähnlich handhaben dies auch Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ab dem 23.12.2016, wobei Steuerbescheide ebenfalls versandt werden können. Damit würden sich auch Steuererstattungen nicht verzögern, wie die Deutsche-Lohnsteuerhilfe zu bedenken gibt.

Andere Bundesländer

Wie die Deutsche-Lohnsteuerhilfe weiter mitteilt, legt sich Thüringen weniger genau fest und will den Weihnachtsfrieden in der „Zeit um Weihnachten“ beachten, so dass Steuerpflichtige dann nicht an steuerliche Belastungen denken müssen. Es werden daher keine Außenprüfungshandlungen vorgenommen und Steuer- und Bußgeldverfahren weitestgehend vermieden, sofern dies auch im öffentlichen Interesse vertretbar erscheint. Andere Bundesländer, die noch nicht erwähnt wurden, schließen sich dem Weihnachtsfrieden in ähnlicher Weise weitestgehend an.

Ende des Weihnachtsfriedens beim Finanzamt

Auch befinden sich die Mitarbeiter der Finanzverwaltung über die Feiertage meist ebenfalls im Weihnachtsurlaub, so dass das Personal für intensive Aktivitäten ohnehin fehlt. Des Weiteren werden die Finanzämter zum Jahresende meist mit Steuererklärungen überrollt, die abzuarbeiten sind. Für weitergehende Maßnahmen bleibt dann oft nicht mehr viel Zeit, worauf die Deutsche-Lohnsteuerhilfe hinweist. Aber Achtung: zum 31.12.2016 endet der Weihnachtsfriede, so dass spätestens ab diesem Zeitpunkt wieder mit unerfreulichen Maßnahmen gerechnet werden muss.


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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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