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Was ist die Flexirente?

Was ist die Flexirente?

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Der Lohnsteuer-Beratungs-Verein weist alle angehenden Rentner auf die neuen Entwicklungen in Bezug auf die Rente hin. Bei der für 2017 eingeführten Flexirente können Arbeitnehmer ihren Übergang vom Erwerbsleben in die Rente individueller gestalten. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass längere berufliche Aktivitäten geistig und körperlich fit halten können. Aber auch finanzielle Gründe können Arbeitnehmer dazu bewegen, länger zu arbeiten. Die Möglichkeit, weiter soziale Kontakte zu den Arbeitskollegen zu pflegen, Anerkennung zu genießen und den Betrieb von langjährigen Erfahrungen profitieren zu lassen, spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Angesichts einer längeren Lebenserwartung und besserer körperlicher und geistiger Verfassung langweilen sich auch viele neuen Rentner schlicht im Ruhestand, wie der Lohnsteuer-Beratungs-Verein festgestellt hat.

Lohnsteuer-Beratungs-Verein: Neue Regelung beim Einstieg in die Rente

So können Arbeitnehmer, die ihre Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand erreicht haben, jedoch weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ihre Rente mit den weiter zu zahlenden Beiträgen zur Rentenversicherung erhöhen. Auch Frührentner können ihren Rentenanspruch mit freiwilligen Zusatzbeiträgen aufstocken und so Abschläge ausgleichen. Derzeit sind diese Möglichkeiten besonders interessant, weil die Zinsen bekanntlich niedrig sind und sich das Sparen daher wenig lohnt. Auf der anderen Seite ist der Beitragssatz für die Rente derzeit deutlich geringer noch als vor einigen Jahren.

Teilrente und Hinzuverdienst

Wie der Lohnsteuer-Beratungs-Verein weiter mitteilt, können Teilrente und Hinzuverdienst künftig flexibler gestaltet und besser kombiniert werden. So erhält eine Teilrente eine anrechnungsfreie Grenze für den Hinzuverdienst in Höhe von EUR 6.300,00 jährlich. Und der darüber hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die bisherigen starren Stufen für die Teilrente und Verdienstgrenzen entfallen.

Arbeitssuchende in der Grundsicherung

Gute Nachrichten kann der Lohnsteuer-Beratungs-Verein auch für Arbeitssuchende in der Grundsicherung verkünden. Bisher waren sie unter bestimmten Umständen verpflichtet, vorzeitig Altersrente zu beantragen. Da dies teilweise zu erheblichen Abschlägen bei der Rente führte, waren sie oft zu einem dauerhaften Bezug von Leistungen aus der Grundsicherung im Alter gezwungen. Hier wurde eine deutliche Verbesserung vorgenommen. Ist nämlich absehbar, dass eine Verrentung zu einer dauerhaften Grundsicherung führen wird, muss eine vorzeitige Altersrente künftig nicht mehr beantragt werden.

Fazit:
Künftig gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Übergang vom Arbeitsleben zur Rente flexibel und angepasst an die individuellen Bedürfnisse und Umstände zu gestalten. Sinnvoll ist es, sich rechtzeitig einen Überblick über die verschiedenen Variationen und Kombinationen zu verschaffen und auch mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten, wie der Lohnsteuer-Beratungs-Verein empfiehlt.


Bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten oder Unterhaltsleistungen können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer von ca. 350 Beratungsstellen des Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. umfassend beraten lassen.

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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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