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Lohnsteuerhilfeverein welche Unterlagen

Lohnsteuerhilfeverein welche Unterlagen

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Es hat sich inzwischen weitgehend herumgesprochen: Lohnsteuerhilfevereine leisten gute Arbeit. Für ihre Mitglieder erstellen sie die jährlichen Einkommensteuererklärungen, wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit oder Renteneinkünfte vorliegen und Beratungsbefugnis besteht. Doch wenn ein Interessent eine Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins gesucht und einen Termin bereits vereinbart hat, stellt sich die Frage: Lohnsteuerhilfeverein welche Unterlagen?

Lohnsteuerhilfeverein welche Unterlagen: Grundlagen

Bei der ersten Beratung ist es am sinnvollsten, den Vorjahresbescheid und vielleicht auch Kopien der Vorjahreserklärung mitzunehmen. Dem Vorjahresbescheid sind die Steuernummer bzw. die Steueridentifikationsnummer zu entnehmen. Der Beratungsstellenleiter kann dann die auch für das laufende Jahr meist maßgebenden grundlegenden, steuerlichen Sachverhalte erkennen. Ebenso sollten Belege zu den Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen vorliegen.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in der Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein welche Unterlagen sind hierfür vorzulegen? Zunächst ist natürlich die Lohnsteuerbescheinigung erforderlich. Dann gegebenenfalls die Nachweise für Mutterschafts- und Elterngeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Insolvenzausfallgeld und Abfindungen, falls solche Zahlungen geflossen sind. Auf der anderen Seite ist ein Schwerpunkt auf die Werbungskosten zu legen, da sich diese zugrunsten der Steuerzahler auswirken, wenn der Pauschbetrag überschritten ist. Zu denken ist an Fahrtkosten, Zahlungen an Berufsverbände, Arbeitsmittel und Berufsbekleidung, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten und Kosten der Steuerberatung, z.B. der Mitgliedsbeitrag beim Lohnsteuerhilfeverein.

Rentner

Rentner beim Lohnsteuerhilfeverein welche Unterlagen sind vorzulegen? Im Wesentlichen werden Rentenbescheide oder sonstige Zahlungsnachweise benötigt.

Sonstige Einkünfte

Bei Arbeitnehmern und Rentnern besteht auch eine Beratungsbefugnis bei Vermietung bzw. Kapiteleinkünften, sofern die Einnahmen jährlich nicht höher als EUR 13.000 (Alleinstehende) oder EUR 26.000 (Ehegatten) sind. Es werden dann die Aufstellungen der Mieteinnahmen, Berechnung der Afa, Nebenkostenabrechnungen und Belege der im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Kosten benötigt. Bei Kapitaleinkünften sind die Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen erforderlich.

Fazit:

Keine Sorge, wenn Ihnen die Einordnung verschiedener Belege nicht gelingt. Denn die Frage Lohnsteuerhilfeverein welche Unterlagen wird am einfachsten natürlich vom Beratungsstellenleiter beantwortet. Sofern dieser anhand der Belege Kenntnis von bestimmten steuerlichen Sachverhalten erlangt hat, wird er durch gezieltes Nachfragen auf die Berücksichtigung weiterer Unterlagen hinwirken. Vereinbaren Sie also einen Beratungstermin und arbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Beratungsstellenleiter auch anhand von Checklisten die relevanten Sachverhalte durch.

Jetzt haben Sie einen Überblick, welche Unterlagen Sie für die Steuererklärung bereit halten sollten. Da interessiert Sie bestimmt auch unser Blog Beitrag „Welche Belege aufheben?“. Hier informieren wir welche Steuerunterlagen oder Rechnungen Sie unbedingt und wie lange aufheben sollten.


Bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG von Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Unterhaltsempfängern können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer von ca. 350 Beratungsstellen des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. beraten und hierbei die erforderlichen Belege prüfen lassen.

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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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