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Steuererklärung Beratung: endgültige Einkommensteuerbescheide

Steuererklärung Beratung: endgültige Einkommensteuerbescheide

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Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Einkommensteuerbescheiden, worauf in der Steuererklärung Beratung zu achten ist. Meist ist zwar eine endgültige Steuerfestsetzung der Regelfall: Das bedeutet, dass dem Steuerpflichtigen eine Einspruchsfrist von einem Monat zur Verfügung steht. So lange kann dieser gegen die Festsetzungen im Bescheid vorgehen. Eine anschließende Änderung des Bescheides ist dann nur sehr eingeschränkt und selten zu Gunsten des Steuerpflichtigen möglich.

Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

Manchmal werden aber auch Steuerbescheide versandt, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Wie die Steuererklärung Beratung mitteilt, ist in diesen Fällen meist davon auszugehen, dass sich das Finanzamt über einen bestimmten Sachverhalt noch keine endgültige Meinung bilden konnte. Vielleicht will es die weitere Entwicklung abwarten. Hier müssen die Steuerpflichtigen insbesondere die endgültigen Bescheide, die zu einem späteren Zeitpunkt ergehen, gründlich prüfen. Auch hier läuft dann die Einspruchsfrist von einem Monat, wenn das Finanzamt zu Ungunsten von der Erklärung des Steuerpflichtigen abweicht.

Teilweise vorläufige Steuerbescheide

Die Steuererklärung Beratung weist noch auf eine dritte Möglichkeit hin. In Fällen, in denen wesentliche Rechtsfragen noch nicht endgültig geklärt sind und Verfahren anhängig sind, werden bestimmte noch offene Fragen im Steuerbescheid nur vorläufig festgesetzt. Damit soll verhindert werden, dass die Steuerpflichtigen bis zur höchstrichterlichen Klärung gezwungen sind, gegen ihre Steuerbescheide Einspruch einzulegen, um die für sie günstigen Regelungen ggf. später doch noch zu erzielen. Denn die Finanzämter würden dann mit Einsprüchen überflutet werden.

Punktuelle Änderungen

Aber Vorsicht: die vorläufigen Steuerbescheide sind nur in bestimmten Punkten noch änderbar. Sofern das Finanzamt in andere Bereichen von der Erklärung der Steuerpflichtigen abweicht, empfiehlt die Steuererklärung-Beratung trotzdem die Einlegung eines Einspruchs. Erfreulich ist, dass regelmäßig ein Vorläufigkeitskatalog veröffentlicht wird. Sofern ein Sachverhalt eines Steuerpflichtigen in diesem Katalog enthalten ist, ist das Finanzamt verpflichtet, den Steuerbescheid in diesem Punkt als vorläufig festzusetzen. Der Steuerpflichtige kann dies aus einem speziellen Hinweis im Steuerbescheid erkennen.

Steuererklärung Beratung: Vorläufigkeitskatalog

Die Steuererklärung Beratung weist insoweit auf den Vorläufigkeitskatalog hin, der regelmäßig aktualisiert wird. Damit kann sich jeder über die offenen Fragen informieren. Aktuell dürften vor allem die Frage der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium von Interesse sein. Das gleiche gilt für die beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen, die Höhe der Freibeträge für Kinder, die Höhe des Grundfreibetrags und der Abzug der zumutbaren Belastung bei den Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung. Die Steuererklärung Beratung weist auf die mögliche erhebliche Auswirkung dieser zu klärenden Punkte hin und empfiehlt, sich mit dem Thema vertraut zu machen.


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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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