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Bundestagswahl 2017 – was planen die Parteien für Sie in der Steuerpolitik?

Bundestagswahl 2017 – was planen die Parteien für Sie in der Steuerpolitik?

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Derzeit sprudeln die Steuereinnahmen – doch was sind die Folgen und welche Pläne haben die Parteien nach der Wahl für die Steuerpolitik? Werden Sie als Steuerzahlerin oder Steuerzahler entlastet und wie stark? Sollen Steuerpflichtige mit kleinen oder mittleren Einkommen profitieren oder alle Steuerzahler? Und wie sehen die Folgen für Geringverdiener aus, die keine Einkommensteuer zahlen? Verschaffen wir uns einen kleinen Überblick über die Steuerpläne und die zukünftig angestrebte Steuerpolitik der wichtigsten Parteien wie CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD.

Geplante Steuerpolitik der CDU/CSU

Die CDU/CSU plant in der Steuerpolitik die Entlastung der Steuerzahler um mindestens 15 Mrd. Euro durch die Abschaffung der „kalten Progression“ bei der Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz soll demnach künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 60.000 Euro zur Anwendung kommen, wodurch der „Mittelstandsbauch“ verkleinert werden würde. Auch für Sie als Familie soll einiges getan werden. Das Kindergeld will die Schwesterpartei erhöhen und den Kinderfreibetrag auf die Höhe des Grundfreibetrags anheben. Die CDU/CSU plant zudem den Wegfall des Solidaritätszuschlags, schrittweise ab 2020. Durch geplante Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Eigenheims und Berücksichtigung des Baukindergeldes in Höhe von 1.200 Euro für jedes Kind möchte Sie die Partei zudem zum Investieren anregen. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer lehnt die CDU/CSU ab.

SPD

Auch die SPD möchte Sie als Steuerzahler deutlich entlasten, das soll aber vor allem für Bezieher unterer und mittlerer Einkommen gelten. Die SPD will einen Spitzensteuersatz künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 60.000 Euro greifen lassen und die „kalte Progression“ abmildern. Allerdings soll der Spitzensteuersatz angehoben werden und statt bisher maximal 42 % soll er bei einem zu versteuernden Einkommen ab 76.200 Euro künftig 45 % betragen. Ab einem Einkommen in Höhe ab 250.000 Euro soll es zudem eine „Reichensteuer“ in Höhe von 3 % geben. Ihr Solidaritätszuschlag wird bei niedrigen und mittleren Einkommen bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 52.000 Euro ab 2020 abgeschafft. Für Sie als Familie ist ein Familientarif mit Kinderbonus vorgesehen und ein erweitertes Kindergeld. Größere Erbschaften möchte die SPD zudem stärker besteuern.

Die Linke

Die Linke will den Grundfreibetrag auf 12.600 Euro deutlich anheben und damit vor allem Niedrigverdiener entlasten. Auf der anderen Seite soll der Spitzensteuersatz von 45 % auf 53 % ansteigen; dieser würde ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 70.000 Euro gelten, bei deutlich höheren Einkommen steigt der Steuersatz nochmals stark an. Auf alle Vermögen von über eine Mio. Euro würde eine Vermögenssteuer von 5 % erhoben. Bei der Erbschaftsteuer soll der Satz für hohe Beträge erhöht werden, das selbstgenutzte Wohneigentum soll aber ausgenommen sein. Für Abfindungen soll es Steuerfreibeträge geben. Für Ihre Kinder erhalten Sie Kindergeld in Höhe von jeweils 328 Euro, für Ihre Kinder soll es zudem eine Kindergrundsicherung geben.

Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen planen die Erhöhung Ihres Grundfreibetrags und wollen gezielt Familien unterstützen. Das Ehegattensplitting möchten sie durch eine generelle Förderung von Familien mit Kindern ersetzen. Die im Zusammenhang mit Kindern stehenden Leistungen wollen sie zu einem Familien-Budget zusammenfassen. Ein Schwerpunkt der Steuerpolitik liegt aber auch auf der Haushaltskonsolidierung. Gutverdienende und Vermögende wollen die Grünen stärker heranziehen; diesem Ziel soll auch die Anpassung der Regelungen der Erbschaftsteuer dienen. Superreiche sollen eine Vermögensteuer zahlen.

FDP

Bei gleichem Einkommen sollen Sie als Steuerpflichtige weniger Steuern zahlen. Ihr Anteil an Steuern und Sozialabgaben soll etwa 50 % Ihres Einkommens nicht übersteigen. Das Splittingverfahren soll beibehalten werden, Kinderfreibeträge sind anzuheben und Kinderbetreuungskosten  und haushaltsnahe Dienstleistungen in weiterem Umfang ansetzbar. Die Werbungskostenpauschale will die FDP für Sie als Arbeitnehmer anheben. Schließlich möchten die freien Demokraten die Steuererklärung im Ganzen vereinfachen. Auch sie sind dafür, dass der Solidaritätszuschlag in naher Zukunft abgeschafft werden soll und zwischen Ihnen als Ehegatten soll es keine Erbschaftsteuer geben.

AfD

Statt des Steuertarifs möchte die AfD Steuerstufen einführen. Zudem möchte die Partei eine allgemeine Abgabebremse bei Steuern, Beiträgen und Gebühren durchsetzen. Eine Anhebung des Grundfreibetrags soll ebenso erfolgen. Für Sie als Verbraucher soll der allgemeine Mehrwertsteuersatz auf 12 % reduziert werden. Im Gegensatz zu anderen Parteien lehnt diese Partei die Vermögenssteuer ab. Erleichterung möchte sie hingegen den Familien beim Erwerb von Wohneigentum geben. Das Familiensplitting soll zudem das Ehegattensplitting ergänzen.

Fazit:

Die unterschiedliche Steuerpolitik der Parteien betrifft Sie als Steuerzahlerin oder Steuerzahler direkt und kann sich deutlich auf Ihren Geldbeutel auswirken. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Wahlentscheidung am 24.09.2017 also auch die unterschiedlichen Vorstellungen der Parteien in der Steuerpolitik und deren Auswirkung auf Ihre konkreten Lebensumstände.

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Stefanie Traunthaler

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit1996 bundesweittätig. In über 700 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 240.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr.11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mitihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.

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