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Das Kindergeld ab 2018 erhöht sich, denn viele Kosten steigen, auch die, die Ihre Kinder verursachen. Denken Sie nur an die Gebühren für den Kindergarten oder den Hort, Kosten für Kleidung oder Freizeit. Deshalb will Sie der Staat auch unterstützen. Daher erhalten Sie für Ihre Kinder das Kindergeld.
Hierfür ist lediglich ein schriftlicher Antrag erforderlich. Anspruchsberechtigte können nicht nur die Eltern sein.
Die Höhe des Kindergeldes steigt ständig an, wie bereits erwähnt, auch für 2018. Der Zeitraum der Kindergeldzahlung ist genau festgelegt. Sofern es günstiger ist, können Sie auch den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.
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Sie als Eltern, aber auch sonstige Erziehungsberechtigte, wie Großeltern oder Pflegeeltern, Adoptiv- oder Stiefeltern haben Anspruch auf das Kindergeld für Kinder, die in den Familienhaushalt aufgenommen wurden. Grundsätzlich müssen Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sofern Sie sich von Ihrem Ehegatten getrennt haben, erhält derjenige das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind nunmehr lebt.
Ab 01.01.2018:
194 Euro jeweils für das 1. und 2. Kind
200 Euro beim 3. Kind
225 Euro jeweils beim 4. Kind und weiteren
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Sie als Eltern erhalten das Kindergeld für alle Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Danach wird Ihnen Kindergeld dann noch ausgezahlt, wenn Ihr Kind sich in der Berufsausbildung befindet oder für einige Zeit keinen Ausbildungsplatz oder nach der Berufsausbildung keinen Arbeitsplatz findet. Kindergeld erhalten Sie auch noch, wenn sich Ihr Kind in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder einem anderen anerkannten Freiwilligendienst befindet. Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahrs Ihres Kindes ist jedoch Schluss mit dem Kindergeld.
Eine Ausnahme gibt es: wenn Ihr Kind behindert ist und sich nicht selbst unterhalten kann, verlängert sich der Zeitraum der Kindergeldzahlung über das 25. Lebensjahr hinaus, sofern die Behinderung vorher eingetreten ist.
Sie erhalten nur entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Zunächst wird das Kindergeld an Sie als anspruchsberechtigte Eltern ausgezahlt. Sie müssen daher den Kindergeldantrag immer stellen, auch wenn von vornherein feststeht, dass der Kinderfreibetrag günstiger ist. Das Finanzamt führt dann bei Ihrem Einkommensteuerbescheid automatisch eine Günstigerprüfung durch. Bietet der Kinderfreibetrag das vorteilhaftere Ergebnis für Sie, so wird dieser bei der Einkommensteuererklärung angesetzt, das bereits gezahlte Kindergeld wird aber angerechnet.
Auf jeden Fall ist durch das Finanzamt sichergestellt, dass Ihnen im Rahmen der Einkommensteuererklärung die finanziell vorteilhaftere Regelung zugutekommt.
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